Veröffentlichung
Anwendungspraktische Limitationen bei der Aufklärung im Rahmen von Arzneimitteltherapien
Journal Medizinische Klinik – Intensivmedizin und Notfallmedizin, (2021), 1-7
online veröffentlicht am 01.09.2021 unter:
https://doi.org/10.1007/s00063-021-00856-7
im Springer Verlag
[zusammen mit Prof. Dr. Thomas Meyer]
Tagungsbericht
Menschenwürde und Selbstbestimmung in der medizinischen Versorgung am Lebensende – ein deutsch-japanisch-schweizerisches Symposium
Tagungsbericht zum Symposium am 05./06.10.2019 in Tokyo
MedR (2020) 38: S. 838-840
[zusammen mit Prof. Dr. Gunnar Duttge]
Vortrag
Artikel zu Patientendaten im ExtraTip vom 12.01.2019
Im ExtraTip vom 12.01.2019 ist unter der Fragestellung „Arzt weg – die Akten auch?“ ein Artikel zum Thema Patientendaten bei Aufgabe einer Arztpraxis erschienen.
https://www.rain-steuer.de/wp-content/uploads/2019/01/ExtraTip_12.01.2019_Seite_1_u_4.pdf (3 MB)
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – Vortrag beim 14. Gemeinsamen Frühstück des DRK-Kreisverbands Osterode am Harz e.V.
Am 03.03.2018 fand das 14. Gemeinsame Frühstück des DRK-Kreisverbands Osterode am Harz e.V. statt.
Unter dem Motto „Heute schon an morgen Denken“ hielt ich vor den rund 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Vortrag zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Jeder kann infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter in die Situation kommen, Angelegenheiten nicht mehr wie gewohnt selbst regeln zu können. Daher ist es niemals zu früh, sich Gedanken darüber zu machen, was zu organisieren ist, um auch dann noch ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, wenn man selbst nicht mehr ansprechbar ist. Nach wie vor kursiert bei vielen Menschen der Irrglaube, dass im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit der Ehepartner oder andere nahe Angehörige wichtige Entscheidungen treffen können. Ein solches automatisches Vertretungsrecht existiert im deutschen Recht jedoch nicht.
Aus diesem Grund stand die Aufklärung über die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten der Vorsorge im Fokus meines Vortrages.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann eine volljährige einwilligungsfähige Person über den Umfang einer ärztlichen Behandlung in Situationen, in denen die Person nicht mehr entscheidungsfähig ist, vorab Entscheidungen treffen. Durch eine Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen gewünscht oder nicht gewünscht sind.
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht kann eine volljährige einwilligungsfähige Person für den Fall, dass die eigene Entscheidungsfähigkeit zeitweise oder dauerhaft nicht mehr besteht, die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten einer anderen Person als Bevollmächtigtem übertragen.
Betreuungsverfügung
Im Rahmen einer Betreuungsverfügung hat man die Möglichkeit Einfluss auf die eventuell durch ein Gericht anzuordnende Betreuung zu nehmen. So kann angegeben werden, wen man als Betreuer wünscht oder wen man ablehnt. Zudem kann bestimmt werden, für welche Aufgabenbereiche der Betreuer zuständig sein soll. Schließlich besteht auch hier die Möglichkeit, Wünsche hinsichtlich der Lebensgestaltung bei der Betreuung anzugeben. Eine andere Person darf nur dann durch das Gericht bestellt werden, wenn sich die in der Betreuungsverfügung genannte Person als ungeeignet erweist.
An das knapp anderthalb Stündige Referat schloss sich ein offener Austausch an, bei dem alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit hatten Fragen zu stellen und zu debattieren.
Aktuelle Neuerscheinung
Verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis – medizinische, juristische und psychosoziale Perspektiven
(Göttinger Schriften zum Medizinrecht, Bd. 23), Universitätsverlag Göttingen, 2017 [gemeinsam mit Prof. Dr. Gunnar Duttge, Prof. Dr. Rainer M. Holm-Hadulla und Prof. Dr. Jürgen L. Müller]
Erhältlich unter:
http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?univerlag-isbn-978-3-86395-328-7
Bericht „Nocebo-Effekte im klinischen Alltag – Wie negative Erwartungen erzeugt werden und wie sie sich vermeiden lassen“
Nicht nur positive Placebo-Effekte, sondern auch negative Erwartungen haben mitunter therapeutische Wirkungen: So genannte „Nocebo-Effekte“ sind in den vergangenen Jahren stärker in den Fokus von klinischer Forschung gerückt. Wie negative Erwartungen bei Patienten erzeugt werden und wie sie sich vermeiden lassen, war Thema der öffentlichen Vortragsveranstaltung des Klinischen Ethikkomitees der Universitätsmedizin Göttingen am 13.09.2017. Im Mittelpunkt „die Macht der Worte“.
Im Anschluss an die Begrüßung und thematische Einführung durch Prof. Dr. Friedemann Nauck, Direktor der Klinik für Palliativmedizin sowie Vorstandsmitglied des Klinischen Ethikkomitees der UMG, referierte Prof. Dr. Dr. Ernil Hansen, Klinik für Anästhesiologie, Universitätsklinikum Regensburg, darüber, was sich hinter dem Begriff und Phänomen des „Nocebo-Effekts“ verbirgt und wie ein solcher entsteht. Der Relevanz von Negativsuggestionen im ärztlichen Aufklärungsgespräch wurde dabei besondere Bedeutung beigemessen. Die anschließende von Rechtsanwältin Melanie Steuer moderierte Podiumsdiskussion ermöglichte es, Fragestellungen zu den praktischen und rechtlichen Folgen aufzugreifen. Neben der konkreten Arzt-Patient-Beziehung wurde auch die Umsetzbarkeit im Alltag eines Großklinikums diskutiert. Es debattierten neben dem Referenten der Göttinger Medizinrechtler Prof. Dr. Gunnar Duttge sowie der Leitende Oberarzt der hiesigen Klinik für Anästhesiologie PD Dr. med. Jörn Schäper.